28.01.2016 - 7 Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel, vom gleichnamigen Planungsbüro, trägt die Stellungnahmen der Beteiligung vor. Des Weiteren weist er auf einen Walnussbaum im Planungsgebiet hin. Die Bauausschussmitglieder beraten sich zum Umgang mit dem Walnussbaum. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass der Baum erhaltenswert ist und als Bestand im Bebauungsplan festgesetzt werden soll, um dauerhaft erhalten zu werden. Der Baum wird einem Grundstück im Planungsgebiet zugeordnet. Die straßenbegleitenden Hecken, werden auf den privaten Grundstücken angeordnet und über eine private Baulast gesichert. Als straßenbegleitendes Grün sollen Bäume wechselseitig, alle 15 Meter (einseitig – 30 Meter) angeordnet werden. Frau Zimmer empfiehlt, anstatt des Verbots engobierter Dachsteine die Dacheindeckung als glänzende und reflektierende Dacheindeckung unzulässig festzusetzen. Aufgrund der Stellungnahme der unteren Wasserbehörde, ist die Zinkdacheindeckung mit der unteres Wasserbehörde zu klären. Gegebenenfalls muss hier auf beschichtete Zinkdächer ausgewichen werden. Die Farben werden erneut angepasst und im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Gestaltung der B-Pläne vorgestellt. Einfriedungen werden auf 120 bis max. 150 cm festgesetzt. In der Begründung des Bebauungsplanes wird auf die Werbesatzung der Stadt hingewiesen. Der Beschlussvorschlag soll wie folgt geändert werden:

 

Im Beschlussvorschlag ist unter Punkt 2 der letzte Satz wie folgt zu ändern:

 

und der Entwurf der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit den Ergänzungen aus dem Bauausschuss vom 28.01.2016 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

Hierüber besteht Einigkeit. Frau Zimmer lässt nunmehr über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat die eingegangen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Stellungnahmen der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB geprüft.

Das Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, wird in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) sowie den Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für das Wohngebiet „Am Lindenring“ begrenzt:

-   im Norden:durch Flächen des Gewerbegebietes und der Telekom,

-                                                   im Westen: durch rückwärtige Grundstücksgrenzen der vorhandenen Bebauung des Wohngebietes am Lindenring und die Zufahrtsstraße Lindenring von der Wismarschen Straße (kleines Teilstück, das der Anbindung der Anliegerstraße an den Lindenring dient),

-   im Osten:durch die Umgehungsstraße,

-   im Süden:durch die Wismarsche Straße,

 

und der Entwurf der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit den               Ergänzungen aus dem Bauausschuss vom 28.01.2016 gebilligt und zur Aus-              legung bestimmt.

 

 

  1. Die Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist sowie, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

Vermerk:

Vorlage geht noch in die SV zur Beschlussfassung.

 

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Anlagen zur Vorlage