23.05.2016 - 10 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Kl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Grundsatzbeschluss für die Überprüfung von Flächen innerhalb des Gewerbegebietes für die Eignung eines Campingplatzes auf Teilflächen.
  2. Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses können vorbereitende Tätigkeiten durch den Antragsteller in Bezug auf die Eignung des Standortes (Schallschutzprüfung) erfolgen.
  3. Für eine zukünftige allgemeingültige Entscheidung sind sämtliche noch nicht besiedelten Flächen in Bezug auf ihre Eignung für einen Campingplatz zu überprüfen. Daraus sind die Flächen mit einer vorzugsweisen Eignung (begrenzt auf 2,00 ha) zu ermitteln. Dies können Flächen unmittelbar an der Lübecker Straße bzw. im südlichen Bereich des Plangebietes des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes sein.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

14

davon anwesend:

10

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0