04.07.2016 - 16 Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohn...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Stadtvertreter sind der Auffassung, dass sich das Land Mecklenburg Vorpommern finanziell mehr für die Unterstützung der Kindertagesstätten einzusetzen hat.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, auf der Grundlage der durch den Landkreis Nordwestmecklenburg und dem DRK Kreisverband NWM verhandelten Platzkosten die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile gemäß der gesetzlichen 50 %-Regelung mit Wirkung ab dem 1. Juli 2016 für die Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ wie folgt festzulegen:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

1.009,44

267,00

371,22

371,22

271,22

Krippe

Teilzeit

703,36

155,00

274,18

274,18

214,18

Krippe halbtags

550,33

96,00

227,17

227,16

187,16

Kindergarten ganztags

535,60

136,00

199,80

199,80

 

Kindergarten Teilzeit

389,72

77,00

156,36

156,36

 

Kindergarten halbtags

316,80

44,00

136,40

136,40

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

15

Zustimmung:

3

Ablehnung:

8

Enthaltung:

4

Befangenheit:

0

 

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