11.04.2016 - 19.7 Parken Im Thurow während der Bauphase Erschließ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Es wird der Hinweis gegeben, dass die Baufahrzeuge, die zur Baumaßnahme Erschließung B 29 fahren, über den städtischen Gehweg fahren müssen, da halbseitig auf der Straße geparkt werden darf. Es ist schnellstmöglich eine kurzzeitiges Halteverbot (temporär und nur tagsüber) zu organisieren (entweder eigene Beantragung oder durch die bauausführende Firma), damit nicht mehr der Gehweg befahren und beschädigt wird.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Halteverbot wurde beantragt und umgesetzt

 

Baustelle ist soweit fortgeschritten, dass nur noch wenige Baustellenfahrzeuge pro Tag passieren, Halteverbot wurde somit wieder aufgehoben.

 

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