11.04.2016 - 9 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Mahnel informiert über den Sachverhalt. Auf Nachfrage informiert er, dass sich die Regenwasserleitung, die über das Grundstück verläuft, im städtischen Eigentum befindet.

 

Herr Bürgermeister Jung lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet begrenzt:

- im Nordosten: durch Verkehrsfläche (Wendeanlage St. Jürgen -Ring) und ein Grundstück für die Wohnbebauung (St. Jürgen - Ring Nr. 10/11),

- im Südosten: durch die Umgehungsstraße L 03,

- im Westen:durch die Wohnbebauung Güldenhorn Nr. 18, Nr. 19 und die Verkehrsfläche "Güldenhorn",

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

  1.        Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

13

Zustimmung:

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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