22.02.2016 - 9 Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoot, vom Planungsbüro Mahnel, erläutert die im Rahmen der TÖB-Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise. Es wird beantragt, Farben für die Dacheindeckungen in Anthrazit / schwarz zuzulassen. Über diesen Antrag lässt der Bürgermeister abstimmen.

Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.

 

Die vom Bauausschuss sowie Hauptausschuss angeregten Ergänzungen zur Begründung des B-Planes wurden in der aktualisierten Fassung des vorliegenden Beschlussentwurfes eingegt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat die eingegangen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Stellungnahmen der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB geprüft.

Das Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, wird in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) sowie den Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für das Wohngebiet „Am Lindenring“ begrenzt:

-   im Norden:durch Flächen des Gewerbegebietes und der Telekom,

-                                                   im Westen: durch rückwärtige Grundstücksgrenzen der vorhandenen Bebauung des Wohngebietes am Lindenring und die Zufahrtsstraße Lindenring von der Wismarschen Straße (kleines Teilstück, das der Anbindung der Anliegerstraße an den Lindenring dient),

-   im Osten:durch die Umgehungsstraße,

-   im Süden:durch die Wismarsche Straße,

 

und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

  1. Die Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist sowie, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

13

Zustimmung:

11

Ablehnung:

1

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage