23.09.2015 - 11 Beschluss...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Lorenzen vom Planungsbüro Mahnel wird Rederecht erteilt. Er informiert über den Beratungsgegenstand.

 

Die Kostenübernahme sämtlicher Kosten, die mit der Erstellung dieser Außenbereichssatzung einhergehen, durch die bevorteilten Grundstückseigentümer wird diskutiert. Frau Cordes erklärt daraufhin, dass sie und Frau Bußler bereit sind, die gesamten Kosten zu übernehmen. Beiden klären mit den bevorteilten Grundstückseigentümern intern und auf eigenes Risiko, dass eine Kostenerstattung untereinander erfolgt.

 

Frau Krüger stellt daraufhin den Antrag, die Beschlussvorlage dahingehend zu ergänzen, dass Voraussetzungen für den zu fassenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist, dass eine Kostenübernahmevereinbarung mit mind. einem Grundstückseigentümer (z.B. Frau Cordes und/oder Frau Rozner) geschlossen wird. Diesem Änderungsantrag wird einstimmig stattgegeben.

 

Frau Krüger stellt aufgrund dessen nunmehr den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, sofern eine Vereinbarung zur Übernahme sämtlicher Kosten, die mit der Erstellung dieser Außenbereichssatzung einhergehen, mit mind. einem bevorteilten Grundstückseigentümer geschlossen vorliegt:

  1. Die Gemeinde Damshagen billigt die Entwürfe der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Parin - Bereich Oberdorf für das Beteiligungsverfahren.
  2. Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
  • Im Norden durch Flächen der Landwirtschaft sowie ein bebautes

Grundstück westlich der Straße Oberdorf,

  • Im Osten durch die Straße Oberdorf,
  • Im Süden durch Flächen der Landwirtschaft und eine Grünfläche,
  • Im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft.
  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
  2. Die Behörden sind gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
  3. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
  4. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

Vermerk:

Beschluss zur weiteren Bearbeitung an zuständiges Planungsbüro geschickt. Auslegung erfoglte vom 05.11.-09.12.2015.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3029&TOLFDNR=79938&selfaction=print