22.10.2015 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bauausschussmitglieder diskutieren über die Verkehrsanlagen, sowie über die Trennung zwischen Gehweg und Grundstückszufahrt. Weiteres wird im Entwurfsbeschluss festgelegt.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz  empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Klütz für den Kohlenstieg, Bereich "Rudolf-Breitscheid-Straße" und Straße "Mühlenberg". Alle bisher in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse werden aufgehoben und entfalten somit keine Wirkung mehr.

 

  1. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordwesten: durch die  Straße "Mühlenberg",

-          im Nordosten: durch bereits bebaute Grundstücke, unter anderem durch das Landhaus "Klützer Eck" ,

-          im Südosten: durch die Rudolf-Breitscheid-Straße,

-          im Südwesten: durch bebaute Grundstücke.

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Verdichtung des Innenbereiches,

-          Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine kleinteilige Bebauung im Rahmen eines Wohngebietes.

 

4.Der Bebauungsplan Nr. 13 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

5.Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

6.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

7.Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Planungsbüro Mahnel beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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