22.10.2015 - 5 Trauerhalle auf dem städtischen Friedhof

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bauausschussmittglieder diskutieren über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Trauerhalle auf dem städtischen Friedhof. Die von der Verwaltung zugearbeiteten Unterlagen werden gesichtet. Es wird angemerkt, dass die Beratungsfolge geändert werden muss, da der Hauptausschuss nicht berücksichtigt wurde.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Trauerhalle grundsätzlich zu sanieren. Hierfür ist folgendes zu klären.

 

1. Eine schriftliche Abforderung von der Denkmalschutzbehörde ist einzuholen, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

 

2. die Entwässerung auf dem Grundstück soll provisorisch hergestellt werden, damit das Regenwasser nicht mehr bis zum Gebäude vordringen kann.

 

3. Frau Thrun wird gebeten ein Sanierungskonzept, zur Planung vorzulegen. Auf der Basis des Sanierungskonzeptes sollen dann Fördermittel zur Sanierung der Trauerhalle beantragt werden

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

7

Zustimmung:

5

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz, das Ensemble Friedhof ja, daher Vorgehensweise zum Umbau nur in Absprache mit der unteren Denkmalbehörde des LK NWM. Gebäude ist zum Kaltbau umbaufähig. RW Ableitung vom Gebäude erfolgt

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage