07.07.2015 - 8 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Herr Heidmann übergibt das Wort an Herr Mahnel. Dieser macht Erläuterungen zur Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Damshagen. Im Rahmen des B-Plan Verfahrens ist der nördliche Bereich für das Sondergebiet vorzubereiten. Das Verfahren für die Änderung des Teilflächennutzungsplans läuft parallel zum B-Plan-Verfahren.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen fasst den Beschluss zur Aufstellung der 3. des Teilflächennutzungsplanes für die ehemalige Gemeinde Parin.
  2. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Parin befindet sich im nördlichen Teil der Ortslage Parin.

Er wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden: durch Flächen für die Landwirtschaft,

 

-          im Osten:   durch Flächen für die Landwirtschaft,

 

-          im Süden:durch vorhandene bebaute Flächen,

 

-          im südöstlichen Teil: durch bereits bebaute Grundstücke,

 

-          im südwestlichen Teil: durch Flächen gemäß Festsetzung des Bebauungsplanes

Nr. 3 (Mischgebiete),

 

-          im Westen: durch bebaute Flächen und den vorhandenen Teich.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Darstellung von Flächen für das Sondergebiet für Ferienhäuser und der Parkanlage.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Klützer Winkel erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.
  6. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage