16.06.2015 - 7 Fördermöglichkeiten zur Finanzierung verschiede...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter befassen sich sehr intensiv mit der vorliegenden Beschlussvorlage. Man verständigt sich dazu, dass eine Prioritätenliste per Beschluss zu erstellen ist. In diese Prioritätenliste ist im Weiteren einzufügen, die genauen Kosten ohne den Kofi-Anteil bzw. ohne den Sonderbedarfsanteil. Diese Prioritätenliste ist die Grundlage für ein Abstimmungsgespräch im Innenministerium (Herr Czyborra). Die Verwaltung organisiert diesen Termin.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt folgende Prioritätenliste für die Beantragung von Fördermitteln/Kofinanzierungsmitteln/Sonderbedarf:

1.              Ausbau der Zufahrtsstraße von der Klützer Straße bis zur Alten Schmiede  Beantragung von Fördermittel aus dem ILERL Programm Jahresscheibe 2016

2.              Herstellung der Niederschlagsentwässerung in Rolofshagen, Grüner Weg, Beantragung von Fördermittel aus dem ILERL Programm Jahresscheibe 2016

3.              Straßenbau zwischen Rolofshagen und Parin, Fördermittel aus dem ILERL Programm, Jahresscheibe 2017

4.              Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, Fördermittel aus der Klimaschutzrichtlinie, Jahresscheibe 2017

5.              Erschließung B- Plan Nr. 8 in Damshagen, Sonderbedarfszuweisung 2017

6.              Erschließung B-Plan Rolofshagen, Sonderbedarfszuweisung 2018

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

9

Zustimmung:             

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Die Prioritätenliste ist auf Wunsch von Hr. Czyborra in Vorbereitung des noch festzulegenden Termins vorab per Mail gesandt worden.

 

05.08.2015  15:24:40    Dietrich, Kathrin  - Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Am 03.08.2015 hat es einen Absprachetermin beim Innenministerium, Hr. Czyborra, gegeben.

Für die Maßnahme Nr. 1 sind 60 TEUR SBZ in Aussicht gestellt worden.

Für die Maßnahme Nr. 2 sind 75 _ als Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm in Aussicht gestellt worden.

Für die restlichen Maßnahmen erfolgten keine Festlegungen.

 

 

 

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