07.07.2015 - 11.3 Parken vor der Sparkasse und dem Edeka-Markt im...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde hat beschlossen, dass hier nur noch Lieferverkehr zugelassen wird und für den allgemeinen Verkehr ein absolutes Halte- und Parkverbot besteht. Herr Klein stellt den Antrag, eine Ausmarkierung der Parktaschen vorzunehmen, da das Parken nur für den Lieferverkehr zulässig ist und mit der Ausmarkierung deutlicher kenntlich gemacht wird. Es soll vom Ordnungsamt geprüft werden, ob eine Ausmarkierung der Parktaschen zulässig ist. Herr Dunkelmann bittet darum, durch das Ordnungsamt zu prüfen, ob die Ausschilderung ausreichend ist. Das Ordnungsamt soll beide vorherigen Sachverhalte durch die untere Verkehrsbehörde des Landkreis NWM prüfen lassen.

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