07.07.2015 - 5 Information zum B-Plan Nr. 16 Tarnewitzer Hu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 07.07.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Vorlage ist eine Diskussionsgrundlage zur Änderung des B-Planes Nr. 16 Tarnewitzer Huk, um die Planungsabsichten der Gemeinde genauer zu definieren. Herrn Hufmann erörtert den Sachstand des B-Plan Nr.16. Momentan handelt es sich bei dem B-Plan Nr. 16 um ein allgemeines Wohngebiet. Im Plangebiet befinden sich zurzeit 13 Wohngebäude (Dauerwohnen mit Ferienvermietung) und 7 Wohngebäude weisen reine Feriennutzung auf. Des Weiteren geht er auf diverse Abweichungen von den Festsetzungen des B- Plans Nr. 16 ein, unter anderen auf gestalterische Abweichung, Überschreitung der Baufenster, Errichtung von Nebengebäude.
Die Planungsabsichten der Gemeinde stellen sich wie folgt dar:
- Einige Verstöße sollen mit der Änderung des B-Plans geheilt werden.
- Es soll weiterhin ein allgemeines Wohngebiet belassen werden mit einer untergeordneten Ansiedlung von Ferienwohnungen.
Im weiteren Verlauf der Vorstellung informiert Herr Hufmann über einschlägige Gerichtsurteile zu dem Thema Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet. Er erwähnt, dass im September 2014 eine Empfehlung der Gemeinde ausgesprochen wurde, Ferienwohnen und Dauerwohnen zu vereinen. In der Weiterbearbeitung des Planaufstellungsverfahrens soll das allgemeine Wohngebiet in ein Sondergebiet umbenannt werden, welches Dauerwohnen und Ferienwohnen vereint. Herr Dunkelmann vertritt die Meinung, dass Dauerwohnen einer Hauptnutzung zugeordnet werden soll und Ferienwohnen untergeordnet behandelt werden soll. Herr Hufmann erörtert diesbezüglich, dass für die momentane Sachlage keine rechtliche Grundlage existiert. Es kommt zu einer allgemeinen Diskussion der Ausschussmitglieder. Herrn Schmiedeberg wird Rederecht erteilt. Er erörtert, dass er an einem Seminar teilgenommen hatte, welches das Thema Ferienwohnen in allgemeinen Wohngebieten thematisierte. Hier fiel von Herrn Nikolei, vom Ministerium, die Bezeichnung eigentümerbegleitendes Wohnen, hier wären 51% Dauerwohnen zulässig und 49% Ferienwohnen zulässig.
Die anwesenden Ausschussmitglieder bringen eindeutig zu Protokoll, dass sie eine Änderung des B-Planes Nr. 16 Tarnewitzer Huk befürworten, aber dass in dem Verfahren darauf geachtet werden soll, dass sich das Ferienwohnen dem allgemeinen Wohnen (Dauerwohnen) unterordnet. Sie möchten verhindern, dass es sich um ein weiteres ausschließliches Ferienwohngebiet handelt.
Herr Steigmann bittet die anwesenden Ausschussmitglieder um eine Stellungnahme, wie weiter mit den „Bausünden“ (Überbauungen der Baugrenzen, Errichtung von Nebengebäuden in Grünanlagen sowie die Nichteinhaltung der B-Plan-Vorschriften) umgegangen werden soll.
Soll mit der B-Plan Änderung eine Heilung für alle Verfehlungen hergestellt werden? Die Ausschussmitglieder treffen diesbezüglich keine Festlegungen.
Das Resultat der Vorstellung durch Herrn Hufmann ist, dass die anwesenden Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter eine Erarbeitung eines Vorentwurfes wünschen. Dieser soll erneut im Bauausschuss präsentiert werden. Der Vorentwurf soll alles Gesagte berücksichtigen.
