03.06.2015 - 11 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel macht hierzu wieder erläuternde Ausführungen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Hinsichtlich der Art der Nutzung wird beschlossen, dass im nördlichen Bereich des Plangebietes die Flächen als Sondergebiet für Ferienhausbebauung gemäß beigefügten Konzept beschlossen werden.

Die Planungsziele werden entsprechend angepasst.

Mit diesen veränderten Planungszielen werden die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gebilligt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist für die geänderten Bereiche entsprechend anzupassen und zu überarbeiten. Der Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan für die Darstellung von Sondergebieten für Ferienhäuser nach § 10 Abs. 4 BauGB anstelle der bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

9

Zustimmung:             

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

An das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung geleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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