12.05.2015 - 11 B- Plan Nr. 6 der Gemeinde Kalkhorst für die Or...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Neick erläutert den Sachverhalt.

 

Die Gemeindevertreter sind sich darüber einig, dass die im Bauausschuss genannten Änderungen in den Plan aufzunehmen sind:

  • Nur anthrazitfarbene Dachziegel sollen zulässig sein, ansonsten sind die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung in den Plan aufzunehmen.
  • Im Straßenbereich zur Landesstraße und am Weg nach Warnkenhagen ist eine Schnitthecke als Buchenhecke festzusetzen. Zur Feldseite soll die Hecke als Naturhecke ausgebildet werden.

 

Des Weiteren soll im Plan aufgenommen werden, dass die Heckenbepflanzung seitens der Gemeinde erfolgt, um somit ein einheitliches Bild zu schaffen.

 

Herr Neick lässt über den Beschlussvorschlag mit den oben einzubringenden Änderungen abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

1.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das in der Anlage dargestellte ca. 0,5 ha große Gebiet in der Ortslage Hohen Schönberg, gelegen nördlich der Kalkhorster Straße (Landesstraße L02) und westlich begrenzt durch den Warnkenhagener Weg. Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsplanes und somit eine Teilfläche des Warnkenhagener Weges sowie die Flurstücke 57/2, 57/3, 57/4, 57/5 und 57/6 der Flur 2, Gemarkung Hohen Schönberg. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

2.              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

              Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ist im Wesentlichen die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) auf dem Flurstück 57/6 der Flur 2, Gemarkung Hohen Schönberg. Es soll Baurecht für die Errichtung eines zusätzlichen Wohngebäudes geschaffen werden. Die Änderungen betreffen im Einzelnen:

-       die Umwidmung einer privaten Gemeinschaftsgrünfläche in ein allgemeines Wohngebiet und Ausweisung von Baugrenzen,

-       der ersatzlose Verzicht auf eine festgesetzte Gemeinschaftsgaragenanlage und Einbezug dieser Fläche in das neue allgemeine Wohngebiet,

-       Festsetzung einer Einzelhausbebauung mit Sicherung des baulichen Bestandes.

 

3.              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst billigt den vorliegenden Entwurf der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

4.              Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5.              Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3  i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

6.              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:                           

11

Zustimmung:             

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage