12.05.2015 - 7 Beteiligung/Anhörung der Gemeinden nach § 107 A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Sabrina Seemann
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kalkhorst
- Datum:
- Di., 12.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, zur Schulentwicklungsplanung 2015/2016 bis 2019/2020 des Landkreises Nordwestmecklenburg und zur Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg folgende Anregungen und Bedenken zu äußern:
Die Gemeinde Kalkhorst fordert den Landkreis Nordwestmecklenburg auf, gemäß des Beschluss vom 21. August 2014 der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst die Schuleinzugsbereich für den Grundschulbereich für die Schüler der Gemeinde Kalkhorst, nämlich die Grundschule Kalkhorst, für den Regionalschulbereich für die Schüler der Gemeinde Kalkhorst die Regionale Schule Klütz und für den Gymnasialbereich für die Schüler der Gemeinde Kalkhorst keinen Schuleinzugsbereich festzulegen. Ferner fordert die Gemeinde Kalkhorst den Landkreis Nordwestmecklenburg auf, eine zeitnahe Schülerbeförderung für die Schüler der Gemeinde Kalkhorst ab dem Schuljahr 2015/16 für alle vorgenannten Schulen sicherzustellen.
