05.03.2015 - 6 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

1.              Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erläutert die eingegangenen Stellungnahmen. Sie ging insbesondere auf die privaten Stellungnahmen ein. Folgende Punkte wurden explizit behandelt: Lärmschutz in Richtung Friedrich-Engels-Straße, Antrag Frau Christiane Meier zum naturnahen Ausbau des Lärmschutzes mit entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan.

              Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

2.              Betriebswohnungen/Mitarbeiterwohnungen

Herr Mirko Klein stellen folgenden Antrag: Im Wellcome-Center auf der nördlichen Seite soll eine Betriebswohnung/Mitarbeiterwohnung gestattet werden.

Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

3.               Firsthöhe

Frau Plieth stellt den Antrag, dass die im B-Plan festgesetzt Firsthöhe erhalten bleibt. Der wurde einstimmig angenommen.

 

4.              Grundfläche

Beantragt wurde, dass die zuschaffenden Terrassen sich auch außerhalb der Grundfläche befinden dürfen. Frau Plieth stellt den Antrag, dies abzulehnen, da dies eine bedeutende Vergrößerung der Grundflächenzahl zur Folgen hätte. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Im Weiteren wurde insbesondere durch den Bürgermeister, Herrn Chr. Schmiedeberg, darauf gedrungen, dass die erforderlichen städtebaulichen Verträge sowie Erschließungsverträge mit der privaten Eigentümerin abgeschlossen werden müssen. Durch diese Beschlussfassung darf kein Baurecht nach § 33 BauGB entstehen. Dies ist mit dem Landkreis explizit abzustimmen.

 

Sodann wurde der Beschluss mit den vorgenannten Änderungen zur Abstimmung gebracht.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die während der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zum erneuten Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.             
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

9

Zustimmung:             

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0