05.03.2015 - 16.5 Schläuche der Feuerwehr Hohenkirchen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Wiedemann teilt mit, dass für die Feuerwehr eine Inventar-Liste zur Unterschrift eingereicht  wurde. Die in der Liste aufgeführten Feuerlöschschläuchen sollen sich in Eigentum des Landkreises befinden. Die Schläuche werden turnusmäßig an den Landkreis zur Wartung übergeben. Es werden aber immer gleich wieder welche mitgenommen. Der Wehrführer ist der Ansicht, dass die Schläuche der Feuerwehr Hohenkirchen gehören.

Der Sachverhalt ist durch das Amt zu klären.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Eine Ersatzbeschaffung der Schläuche erfolgt durch den Landkreis NWM. Wenn die Schlauche in den Besitz der Gemeinde übergehen, wird für die Gemeinde Hohenkirchen keine Ersatzbeschaffung durch den Landkreis vorgenommen.

 

 

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