24.02.2015 - 8 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grollmisch erklärt auch zu diesem TOP seine Befangenheit.

 

Herr Apelt stellt folgenden Antrag: Unter Punkt 2.18, S. 13 der Abwägung, wird der letzte Satz gestrichen. „Darüber hinaus erhofft sich die Gemeinde Impulse für eine Entwicklung der westlich angrenzenden Flächen.“ Herr Steigmann lässt über diesen Antrag abstimmen.

Abstimmung: 6 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 1 Befangenheit (Herr Kay Grollmisch)

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert beschlossen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss darf von der Gemeindevertretung erst gefasst werden, wenn der städtebauliche Vertrag zwischen Investor und Gemeinde abgeschlossen ist.

 

1.              Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
siehe Anlage             

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet am schwarzen Weg als Satzung.

4.              Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird gebilligt.

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 23 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

6. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

8

Zustimmung:             

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

3

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Kay Grollmisch

 

Nach der Abstimmung nimmt Herr Grollmisch wieder an der Sitzung teil.

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Anlagen zur Vorlage