27.01.2015 - 5 Beschluss zur Neufassung der Zweitwohnungssteue...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Neubauer gibt Erläuterungen zur Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kalkhorst. Die Ausschussmitglieder beraten über den Sachverhalt. Im Ergebnis der Beratung werden folgende Änderungen vorgenommen:

§ 4 Steuermaßstab Abs. 2: einheitlicher Mietbetrag von 5,70 EUR

§ 5 Steuersatz: 20 % für den OT Kalkhorst und 10 % für alle anderen Ortsteile

 

Herr Bosch lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die anliegende Neufassung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kalkhorst zum 01. Januar 2015 nebst den vorgenannten Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

8

Zustimmung:             

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage