26.03.2015 - 8.1 Stützmauer

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Hier ist seitens der Verwaltung zu klären, ob die Mauer  genehmigungsfrei ist und ob sie Abstandsflächen auf die benachbarten sich im Gemeindeeigentum befindlichen Flächen wirft. Die unzulässige Entwässerung des Grundstücks auf die öffentlichen gemeindeeigenen Flächen soll möglichst unverzüglich unterbunden werden.

Reduzieren

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Die Stützmauer wurde zurückgebaut