26.03.2015 - 6 Vorstellung der Brückenprüfung...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Zimmer stellt Herrn Dierkes vor. Herr Dierkes hat die Brückentagebücher für die Stadt Klütz erstellt. Herr Dierkes weist darauf hin, dass für die Brückenprüfung die Stadt Klütz verantwortlich ist. Es wird die Tragfähigkeit, die Verkehrssicherheit und die allgemeine Zulässigkeit der Brücken beurteilt. Eine umfangreiche Abhandlung steht dem Amt bereits zur Verfügung. In Klütz sind insgesamt vier Brücken und einige Durchlässe vorhanden.

 

1)              Brücke Tarnewitzerhagen

Mängel: keine Geländer, keine radabweisenden Einrichtungen, Schutzplanke ist nicht trägergerecht ausgeführt, da der Abstand 4,00 m anstelle der vorgeschriebenen 3,30 m ist.

Empfehlung: die Fahrbahnränder seitlich abzuschneiden und auf Dübeln die Abgrenzung durch Schutzplatten herzurichten. Planerisch ist hier eine Überarbeitung notwendig. Eine entsprechende Beschilderung mit der die Geschwindigkeit heruntergesetzt wird, ist erforderlich, ggf. ist eine Einspurigkeit notwendig.

 

2)               Brücke Klützer Bach 1

Mängel: Das neue Brückentragwerk ist an das Alte angebunden, die Träger sind stark beschädigt. Die Brücke ist nicht mehr in Betrieb und gesperrt. Die Absperrung wurde zerstört und sollte seitens des Bauhofes wieder hergerichtet werden.

 

3)              Brücke Klützer Bach 2

Mängel: Die Brücke ist mit dem KFZ befahrbar, hat aber keine Beschilderung. Somit sind 30 t zulässig. Die Bohlen sind gerissen und teilweise vermodert. Das Haupttragwerk ist stark beschädigt. 

Empfehlung: Mit angemessene Beschilderung die Tragfähigkeit auf 2,8 t beschränken. Den Bodenbelag erneuern, um die tragenden Bauteile zu retten.

 

4)              Brücke Torfmoorwiesen:

Mängel: 4 Doppel-T-Träger liegen ohne Auflager in der Erde. Konstruktive Mängel durch Blechfahrbahn ohne Rutschwiderstand, radabweisende Einrichtung fehlt.

Empfehlung: Die Beschichtung kann durch ein rutschfestes Blech wieder nutzbar gemacht werden. Hier besteht keine Beschilderung, somit ist sie für 30 t zulässig. Die Tragfähigkeit sollte jedoch auf 3 t beschränkt werden.

 

Die Brücke Im Thurow wurde bereits abgebrochen.

 

Durchlass zwischen Tarnewitzerhagen und Gantenbek: In diesem Bereich  ist die Straße stark abgesackt.

 

Die Bauausschussmitglieder sind sich einig, dass eine angemessene Beschilderung der Brücken kurzfristig umgesetzt werden sollten. Die Tonnagenbegrenzung, besonders im Klützer Bach, ist dringend erforderlich. Es wird darüber diskutiert, ob die Brücke Klützer Bach 2 rückgebaut werden könnte, da sie ausschließlich als Grundstückszufahrt genutzt wird, diese Zufahrt aber auch anderweitig gewährleistet ist. Hierzu müsste gesondert ein Beschluss gefasst werden.