19.02.2015 - 14.3 Strandbewirtschaftung in Wohlenber...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Seitens der Verwaltung wurde über den am Nachmittag stattgefundenen Termin berichtet. Es wurde aufgezeigt, dass verschiedene Schutzgebiete auf dem Strand von Wohlenberg liegen, die dann wiederum erzeugen, dass nur bestimmte Maßnahmen zulässig sind. Die Naturschutzbehörden haben in Aussicht gestellt, dass auf Antrag verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden können. Nicht absehbar ist, wie das Antragsprodzedere erfolgen muss. Die Naturschutzbehörde hat ebenfalls angeboten die Schutzgebietsgrenzen FFH abzustecken, sowie die Mittelwasserlinie anzuzeigen.

Bauausschuss verständigte sich auf folgende Vorgehensweise: Auf Antragsverfahren gegenüber den Naturschutzbehörden sollte verzichtet werden. Pflegemaßnahmen sollten dort, wo sie möglich sind, intensiv durchgeführt werden. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit Bürgermeister, Verwaltung und Bauhof, ggf. mit einer Fremdfirma.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Pflegemaßnahmen wurden bereits durchgeführt.