16.03.2015 - 21 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Zimmer erläutert das Vorhaben.

 

Die Stadtvertreter diskutieren.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Klütz für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck.
  2. Das Plangebiet wird begrenzt:

nördlich:              von der Dorfstraße,

westlich:              von einem von der Dorfstraße abgehenden Weg/Straße und von landwirtschaftlichen Flächen,

südlich:              von dem ehemaligen Gutshof sowie ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuderesten,

östlich:              von Flächen für die Landwirtschaft.

Die Planbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

  1. Das Planungsziel besteht in der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und in der Einbindung bereits vorhandener Bebauung.
  2. Die Stadt Klütz fertigt auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses die Planungsanzeige und stimmt die Ziele der örtlichen Entwicklung mit dem Landkreis und dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg ab.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:                           

14

Zustimmung:             

14

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Am 24.03.2015 an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage