16.03.2015 - 13 Beschluss über die Entgeltordnung der Stadt Klü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann stellt den Antrag, in § 1 Abs. 3 „örtliche“ zu ergänzen..

„§ 1 Abs. 3

Ein Entgelt wird nicht erhoben:

  • bei der Verwendung durch örtliche Parteien, Wählervereinigungen und Einzelpersonen“

 

 

Herr Swazina weist auf den Tippfehler „Boltenhagen“ auf Seite 2 hin.

 

Herr Jung stellt den Beschlussvorschlag mit den vorgenannten Änderungen zur Abstimmung.

Die Stadtvertreter stimmen einstimmig zu.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Vergabe des Verwertungsrechts für das Stadtwappen.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Entgeltordnung entsprechend Beschluss angepasst.

Am 25. März 2015 von Herrn BM Jung unterzeichnet.

Entgeltordnung eingescannt und in CC DMS gespeichert und dem Verfahrensordner beigelegt.