02.02.2015 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 "Parkplat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Scharf erläutert den Stadtvertretern ausführlich die Ausgestaltung des Parkplatzes sowie die vorzunehmenden Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich.

 

Des Weiteren geht Herr Scharf auf die, wie im Bauausschuss angesprochene, Lärmschutzproblemtatik ein. Er teilt mit, dass ein Lärmschutzgutachten angefordert wurde. Es gibt keine Bedenken.

 

Da keine weiteren Anfragen seitens der Stadtvertreter gestellt werden, lässt Herr Jung sodann über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.               Die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 34 im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft. Den Abwägungsvorschlägen aus der Anlage zur Beschlussvorlage wird gefolgt.

                 Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr.  34 für das Gebiet „„Parkplatz Schloss Bothmer“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1.         Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:                           

13

Zustimmung:             

12

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage