02.02.2015 - 15 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jung stellt den Antrag, dem Beschlussvorschlag des Hauptausschusses zu folgen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Jung lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 30 für einen Teilbereich rückwärtig der Boltenhagener Straße in Klütz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

             

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Teilausschnitt des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 30 in Klütz gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 zu berichtigen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:                           

13

Zustimmung:             

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage