13.01.2015 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hier ist ebenfalls von dem vergrößerten Geltungsbereich auszugehen, der bis an die vorhandene Bebauung in der Ortslage Hohen Schönberg heranreicht. Im Weiteren ist als Baufenster vor dem Gehöft stehend rechtsseitig die Variante „großes Baufenster“ anzuordnen.

 

Herr Möller lässt sodann über den Beschlussvorschlag nebst den oben angesprochenen Änderungen abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst billigt die vorgelegten Vorentwürfe der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Kalkhorst für den Ortsbereich Hohen Schönberg
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind frühzeitig zu beteiligen (nach § 4 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 1 BauGB).
  3. Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

8

Zustimmung:             

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage