27.01.2015 - 10 Beschluss zum Widerspruch gegen die Ablehnung z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Widerspruch ist von der Verwaltung zurückzunehmen. Der Antragsteller ist seitens der Verwaltung zu kontaktieren, um zu erfahren, ob und warum dieser kein Interesse an einem Widerspruch hat.

Die Gemeinde ist von etwaigen Kosten, welches ein Verfahren nach sich ziehen würde freizuhalten.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Widerspruch gegen den Bescheid für eine Nutzungsänderung von Wohnungen in Ferienwohnungen eines Mehrfamilienhauses (Teilbereich) in Wahrstorf aufzuheben.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage