06.05.2015 - 8 Vorstellung Projekt Ökologische Sanierung Ziero...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zu dem Tagesordnungspunkt sind mehrere Gäste anwesend. Das Planungsbüro biota – Frau Hein und Frau Kästner, der Wasser- und Bodenverband (WuBV) vertreten durch Herrn Brüsewitz, die untere Naturschutzbehörde (UNB) vertreten durch Herrn Höpel, und das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StaLU) vertreten durch Herrn Kemsies.

 

Dem Planungsbüro wird durch Herrn Langer Rederecht erteilt. Frau Hein und Frau Kästner stellen die Untersuchungsergebnisse für die Sanierung des Zierower Baches vor. Bei der Vorstellung handelt es sich um einen Vorentwurf/Vorplanung. Beauftragt mit der Vorplanung wurde das Planungsbüro bioto durch das StaLU. Der Vorentwurf bezieht sich explizit auf den Ist-Zustand des Baches und dessen Renaturierungsmöglichkeiten.

Des Weiteren werden durch das Planungsbüro minimale und maximale Maßnahmen zur Renaturierung des Baches dargestellt. Es sind folgende Realisierungsmaßnahmen untersucht worden: Einbringen von Sandfängen, ausgeglichenes Gefälle herstellen, Schaffung einer Fischtreppe, Uferbepflanzung, Abböschung der Uferkanten, Baumaßnahmen an den Durchlassbauwerken (Lindenstraße und Mündungsbereich), Grundräumung, Neuprofilierung des Grabens, Laufauslenkungen.

Es erfolgt eine Gegenüberstellung der Minimal- und der Maximalvariante. Mit der Minimalvariante können die Ziele der Renaturierung nicht vollumfänglich erreicht werden und mit der Maximalvariante können die Ziele hinlänglich erreicht werden.

Nach Abschluss der Vorstellung durch das Planungsbüro kommt es zu einer Diskussion der anwesenden Gästen, Ausschussmitgliedern und Behörden.

Es werden Verständnisfragen bzgl. der Kosten, Verantwortlichkeiten und der Zuständigkeiten gestellt und von den anwesenden Fachbehörden erörtert.

Herr Brüsewitz erklärt, dass der WuBV zwar für die Unterhaltung zuständig ist, aber, dass die Gemeinde lt. Gesetz für die Instandsetzung/Sanierung der Gräben Baulastträger ist. Die Gemeinde kann sich hierbei des WuBV bedienen, welcher im Auftrag der Gemeinde Fördermittelanträge stellt und die Maßnahme auch in der Realisierung betreut.

Der WuBV wäre für die Gemeinde (mittels Vereinbarung) Antragsteller und das StaLU wäre Fördermittelgeber. Es wird voraussichtlich eine Förderquote von 90% geben, somit würde der Eigenanteil der Gemeinde 10% betragen. Der Eigenanteil der Gemeinde könnte aus dem Verkauf von Ökopunkten (aus der Maßnahme heraus) zum Teil refinanziert werden. Vor Maßnahmenbeginn muss die Gemeinde noch den Ankauf von Flächen zur Realisierung der Maßnahme klären sowie den Nachweis der Eigenmittel erbringen. Die privaten Flächen, die zur Realisierung der Maßnahme notwendig sind, können durch Ankauf durch die Gemeinde (finanzieller Ausgleich, Gemeinde-Privat), Flächentausch (Gemeinde-Privat), Flächentausch (Land-Privat; hier muss Gemeinde vorab die Flächen vom Land zum Tausch erwerben) oder mittels Bodenneuordnungsverfahren erworben werden.

 

Herr Boge erörtert die Ursprungsgeschichte der Maßnahme und die damit verbundenen Anliegen der Gemeinde. Herr Höpel von der UNB erklärt, dass für die Maßnahme ein Ökopunktekonto erstellt werden kann und somit über den Verkauf der Ökopunkte die Maßnahme zum Teil refinanziert werden kann (hierbei ist zu beachten, dass der geförderte Teil bei der Berechnung der Ökopunkte nicht berücksichtigt wird).

Des Weiteren wird von Herrn Boge hinterfragt, warum der Beckerwitzer Graben nicht Bestandteil des Vorentwurfes ist, warum bei der Priorität der beiden Gewässer Unterschiede gemacht werden. Herr Kemsies antwortet darauf wie folgt:

Für die Vorplanung stand nur ein gewisses Budget zur Verfügung, daher nur die Betrachtung des Zierower Baches, da dieser naturschutz- und wasserrechtlich eine höhere Priorität hat. Bei einer Renaturierung des Zierower Baches können naturschutzrechtlich höhere Ziele erreicht werden.

Weiterhin führt er aus, dass der Beckerwitzer Graben ebenfalls noch in die Betrachtung der Vorplanung mit einbezogen werden kann, aber es sinnvoller ist eine 2. neue Studie durchzuführen.

 

Herr Langer beendet die Diskussion, da zu diesem Tagesordnungspunkt doch ein erhöhter Erörterungsbedarf von Seiten der Ausschussmitglieder und anwesenden Gästen besteht. Es wird sich darauf verständigt einen Vororttermin mit dem Planungsbüro, dem WuBV, dem StaLU und der Gemeinde durchzuführen. Einladung erfolgt von Seiten der Verwaltung in Absprache mit dem WuBV sowie dem StaLU.

 

Es erfolgt keine Beschlussfassung, die Vorlage wird zurückgestellt in den kommenden BA. Hier soll ein Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme „Renaturierung Zierower Bach“ gefasst werden sowie, ob eine 2. Studie für die Einbeziehung des Beckerwitzer Grabens in Frage kommt.

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Anlagen zur Vorlage