04.03.2015 - 12 Neubau eines Einfamilienhauses Flurstück 129/ i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es kommt zu einer Diskussion der Ausschussmitglieder, wie hier verfahren werden soll. Frau Pettkus weist darauf hin, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Eggerstorf befindet und die eingereichten Bauantragsunterlagen mit den Festsetzungen der Satzung übereinstimmen.

Die Empfehlung der Verwaltung ist es, dem Bauantrag zuzustimmen. Nach § 6 der Hauptsatzung Abs. 2, ist der Bürgermeister berechtigt das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB i.V.m. § 62 LBO M-V Genehmigungsfreistellungen und § 34 BauGB) diese kommt hier zum Tragen. Zu den Entscheidungen soll der Bürgermeister die Stellungnahme des Bauausschusses einholen, hiermit wird dem genüge getan. Der Bürgermeister wird hiermit ermächtigt lt. Hauptsatzung das Einvernehmen der Gemeinde herzustellen. Der Bürgermeister wird auf der nächsten Gemeindevertretersitzung die Gemeindevertretung darüber informieren.

Herr Langer verliest den Beschlussvorschlag und lässt darüber anschließend abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow stimmt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 129 der Flur 1 Gemarkung Eggerstorf zu.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

5

Zustimmung:             

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

27.04.2015  13:57:15    Tesche, Julia  - Status auf "Erledigt" gesetzt