25.11.2014 - 5 Auswertung der Verkehrszählung durch die Firma ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Hartwig von der Firma Logos präsentiert die Untersuchung die Verkehrsanbindung der B-Plan-Gebiete Nr.31.1 und 31.2 der Stadt Klütz.

Die Anbindungsvariante über das Bestandsnetz mit einer Einbahnstraßenwegeführung in Richtung Oberklützer Weg und Güldenhorn und die Variante der direkten Anbindung über einen Kreisverkehr L03/Schloßstr. wurden untersucht und gegenübergestellt (s. Folie S.14 Präsentation LOGOS).

Der Zeitpunkt an dem die Kinder morgens zur Kita gebracht werden und gleichzeitig Schulbeginn ist, sollte bei der Betrachtung berücksichtigt werden. Hier sind die Kinder gefährdet, die zahlreich die Straße überqueren.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Kreisel zulässig ist, da die Verkehrsströme der beiden neuen Nebenstraßen im Verhältnis zur Gesamtsumme der Belastung 18 % erreichen. Die Mindestgrenze von 15 % ist somit überschritten und eine Beteiligung durch das Straßenbauamt in Aussicht gestellt.

Die Bauausschussmitglieder betrachten die Verkehrslösung in Form einer Einbahnstraßenregelung ab Eröffnung der Kita als gute Lösung für die Übergangszeit. Grundsätzlich wird die Variante 2/Kreisel bevorzugt und sollte weiter verfolgt werden.