13.11.2014 - 6 Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann macht Ausführungen zum Sachverhalt. Die Satzung kann nur zum 01.01.2015 in Kraft treten. Ein rückwirkender Erlass ist nicht möglich, da die Bürger nicht mit einer Erhöhung gerechnet haben.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung einer Zweitwohnsteuer zum 01.01.2015.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

6

Zustimmung:             

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage