07.10.2014 - 6 Informationen zum Verkehrskonzept der Gemeinde ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Steigmann bittet Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro das Verkehrskonzept vorzustellen.

 

Herr Mahnel informiert, dass aus einer umfangreichen Analyse Maßnahmen entstanden sind, die nach unterschiedlichen Kriterien bewertet wurden und stellt diese im Einzelnen vor. (s. Tabelle- Anlage 1)

 

Herr Steigmann informiert, dass als erste Ausführung das Verkehrsleitsystem mit Hinweis- und Orientierungsschildern vorzubereiten ist. Eine besondere Gestaltung der Beschilderung ist nicht notwendig.

Die Maßnahme Umgehungsstraße wird diskutiert. Herr Steigmann informiert, dass die Umgehungstraße schon in der Vergangenheit mehrfach unter Betrachtung der Umwelterheblichkeit abgelehnt wurde.

Herr Mahnel ergänzt, dass im Falle einer Umgehungstraße ein für Boltenhagen wichtiges Naturgebiet zerstört wird. Herr Grollmisch informiert, dass noch kein städtebaulicher Vertrag für das B-Plan Gebiet Nr. 36 vorliegt.

Zur Diskussion um die Tempo 30 Zone ergänzt Herr Klein, dass diese nicht nur aufgrund der Verkehrsberuhigung, sondern auch aus Lärmschutzgründen notwendig ist.

 

 

Dem Planer wird folgende weitere Vorgehensweise vorgeschlagen:

-          Abstimmung mit der UNB zu den Belangen der Umgehungsstraße südlich von Boltenhagen,

-          Vorbereitung eines Hinweis- und Beschilderungskonzeptes vor Boltenhagen, um Einfluss auf die Zielverkehre zu nehmen,  

-          Überprüfung für Radfahrer auf der Ostseeallee, gleichzeitige Nutzung von Kfz und Radfahrern wird nicht weiter verfolgt. Gründe sind hier die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

-          Die Anforderung an einen „Smiley“ in der Ostseeallee im zentralen Bereich wären noch entsprechend zu überprüfen. Vorgaben sind hier für das PBM notwendig durch die Gemeindevertretung; oder haushalterischer Position.

-          Die Auswertung der Ergebnisse der Park und Ride- und Shuttle-Untersuchung sind möglichst mit der Kurverwaltung und der Gemeindevertretung vorzusehen.

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Anlagen zur Vorlage