08.10.2014 - 15 Anträge und Anfragen nach der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Frau Seemann erläutert die Anfrage von Herrn Marx zum Gemeindeanteil an der Kindertagespflege, dass zur Auszahlung keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, sondern nur ein Anspruch vorliegt. Nach einer Kontaktaufnahme mit unterschiedlichen Institutionen wird das Amt Klützer Winkel die Auszahlung zum 01.01.2015 umstellen. Die Tagesmütter werden mit Neuanmeldung und nach Vorlage des Vertrages sowie der Bedarfsmeldung des Landkreises einen Bescheid erhalten, dass sie Anspruch auf Zahlung des Anteils für die Tagespflege haben. Aufgrund des Bescheides wird eine Jahressollstellung erfolgen und monatlich zum 15. An die Tagesmütter ausgezahlt. Die Tagesmütter sind verpflichtet jegliche Änderungen umgehend mitzuteilen und durch den Bescheid kann das Amt Klützer Winkel bei zu viel gezahltem Gemeindeanteil eine Rückforderung tätigen.

 

Herr Marx und alle Ausschussmitglieder finden die Lösung sehr gut und verzichten somit auf die Aufstellung der Auszahlungen der letzten 12 Monate.

 

 

Herr Szibor beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:40 Uhr und verabschiedet die Gäste.