16.09.2014 - 6 Weihnachtsmarkt 2014

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Hierzu erhalten die Vertreter des Handwerker- und Gewerbevereins Rederecht.

Es wird kritisiert, dass durch die Verwaltung entgegen der Festlegungen im WTU Protokoll vom 01.04.2014 keine Unterlagen vorgelegt wurden, zwecks Festlegung für die Beantragung von Gestattungen zur Festsetzung des Marktes.

Durch Frau Richter wird darauf hingewiesen, dass dieses bereits in Form einer Information erfolgt ist. Es sollte jedoch ein Ordner angelegt werden, der jedes Jahr verwandt werden kann und alle notwendigen Maßnahmen, Anträge und sonstige notwendige Schreiben enthält, damit die Vorbereitungen vereinfacht werden können.

 

Festlegung:

Herr Maerz als Vereinsvorsitzender wird binnen 2 Wochen der Stadt Klütz den Entwurf einer Vereinbarung übergeben. Inhalt dieser Vereinbarung soll sein, dass die Stadt Klütz als Veranstalter des Weihnachtsmarktes fungiert und die Arbeitsteilung und Verantwortlichkeiten zwischen Verein und Stadt genau geregelt werden. Ein wichtiger Punkt ist u.a., dass die Ausschankgenehmigung an den Verein erteilt wird und nicht an jeden einzelnen Marktstand.

 

Ziel der Vereinbarung ist, dass der Versicherungsschutz und weitere Beantragungen von Genehmigungen durch die Stadt erfolgen. Der notwendige Versicherungsschutz, den die Stadt als Veranstalter benötigt, ist durch die Verwaltung zu klären. Diese Vereinbarung soll Bestandteil einer Beschlussvorlage für den Hauptausschuss am 13.10.2014 sein.

 

An dieser Stelle wird angemerkt, dass der Handwerker- und Gewerbeverein, wie in der vergangenen Legislaturperiode, Einladungen zu allen WTU Sitzungen erhalten soll.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Der Markt wurde für die Stadt Klütz festgesetzt.

Die 30 km/ für die Wismarsche Str. sind vom Landkreis genehmigt sowie der Vertrag über den Toilettenwagen mit dem ZVB Grevesmühlen abgeschossen.