16.09.2014 - 7 Auswertung zu den beiden Vor-Ort-Terminen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Im Ergebnis des Ortstermins wurde festgestellt, dass aus Sicht der Ausschussmitglieder der Standort des jetzigen Denkmals als ungeeignet eingeschätzt wird. Es sollte, wenn geklärt ist, dass die Gedenkstätte nicht genau am jetzigen Standort bleiben muss, nach Alternativstandorte für die Umsetzung des Denkmals gesucht werden, ggf. eine Verschiebung um ca. 20 m in Richtung der beiden Eichen und dann Aufstellung in Verlängerung der Zuwegung und nicht seitlich versteckt. In einem Anschreiben an die Kirchgemeinde ist die Idee der Aufwertung und Standortverschiebung der Gedenkstätte mitzuteilen und abzuklären. Aufgrund des Ortstermins wurde eingeschätzt, dass nur eine Sanierung des Steines nicht ausreichend ist. Herrn Sven Schiffner, der sich mit der Problematik Cap Arcona inhaltlich sehr gut auskennt, ist zur nächsten WTU Sitzung einzuladen. Mögliche Förderungen sind zur nächsten WTU Sitzung mit dem Landesamt für innere Verwaltung M-V zu klären. Bei allen Überlegungen ist das Kriegsgräbergesetz zu beachten.

 

Festlegung:

Prüfung, ob eine Verlegung der Gedenkstätte möglich ist. Herr Schiffner ist zum nächsten WTU-Ausschuss einzuladen. Zum nächsten WTU ist über mögliche Förderungen zu informieren. Gleichzeitig soll mit der Kirchgemeinde geklärt werden, welche Flächen auf dem Friedhof für eine Umverlegung in Frage kommen. ( Speziell die im Sachverhalt benannte Fläche ) Dieser Verfahrensweise stimmen alle Ausschussmitglieder einstimmig zu.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg- Vorpommern/ Abt. Beschaffung, Dienstleistungen wurde mitgeteilt, dass einer Verlegung der Grabstätte nicht zu gestimmt werden kann. Desweiteren wird für die Instandsetzung der Gedenkstätte dann keine finanziellen Mitteln durch das Landesamt ausgereicht. Herr Schiffer hat sich bereit erklärt an der nächsten Sitzung teil zunehmen.