25.09.2014 - 6 B-Plan Nr. 30 Boltenhagener Straß...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung gibt bekannt, dass die Griese GBR immer noch ihr Interesse bekundet, sowohl  das Flurstück 55/1 als auch 58 zum Verkehrswert zu erwerben. Um die Erschließung und das Wegerechte dann selbst mit den Nachbarn zu klären.

Der BA wünscht eine Ausarbeitung von der Verwaltung/ Beschlussvorlage zum nächsten BA.

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erläutert am B-Plan Nr. 30 den aktuellen Sachstand der Grundstücks- und Besitzverhältnisse.

Die Mitglieder des BA bestehen darauf, dass sich vor Beschluss unter den Nachbarn geeinigt wird und die Besitzverhältnisse der Zufahrt geklärt sein müssen.

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro informiert, dass sich lt. Zweckverband eine Leitung auf dem Grundstück befindet, an der Fam. Griese selbst aber auch Bewohner der Wismarschen Straße hängen. Die genaue Lage der Leitung sei jedoch nicht bekannt. Da ein Kappen der Leitung zum Vernässen des Grundstücks führen würde, sollte die Leitung in ihrer Funktion erhalten bleiben.

Bei einer Bebauung des Grundstücks muss die Leitung verlegt werden. Hierzu sollte der Zweckverband hinzugezogen werden. Entweder gibt es eine Regelung zwischen der Stadt und Fam.Griese oder dem Zweckverband und Fam. Griese.

Der Stadt Klütz dürfen weder aus der Klärung der Grundstücksverhältnisse noch aus dem Leitungsbestand Kosten entstehen.

 

Herr Mahnel empfiehlt zur nächsten BA-Sitzung eine Beschlussvorlage anzulegen zur Klärung der Besitzverhältnisse einschl. Wegerecht und das weitere Vorgehen im Umgang mit der sich auf dem Grundstück befindlichen Leitung.