18.09.2014 - 17 Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Claus erkundigt sich, ob im Namen der Gemeinde bereits eine Stellungnahme abgegeben wurde.

Frau Pardun bejaht diese Anfrage.

 

Herr Steigmann weist auf die Trinkwasserproblematik hin.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:

  1. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da dies nachhaltig die touristische Entwicklung und Infrastruktur der Stadt einschränken würde. Geplante und begonnene investive Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Ausbau bzw.- Lückenschluss von Radwegenetzen und Radwanderrouten, Straßenbau wie Ortsumgehungen, kulturelle Angebote) dürfen nicht verhindert werden.
  2. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und -programme ansetzen können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittel-vergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms und bei der Ausweisungen Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Küstengemeinden ist nicht gewahrt.
  3. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen nachweislich zu einer Beeinträchtigung der Badewasserqualität entlang der Ostseeküste führt.
  4. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Freiflächen zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität im Vorranggebiet Trinkwassersicherung führt. Das Vorranggebiet Trinkwasser in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist im Entwurf des LEP zu berücksichtigen.
  5. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes und der rechtskräftigen Bebauungsplänen und begonnene Bauleitplanungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Übernahme bzw. Berücksichtigung der geplanten Änderungen) sind bei den Ausweisungen des LEP zu berücksichtigen bzw. dürfen nicht den bisherigen Planungen zuwiderlaufen. Hier entsteht ein Vertrauensschaden gegenüber den bisherigen Ausweisungen im LEP 2005 und im RREP WM 2011. 
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

13

Zustimmung:

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschluss mit Schreiben vom 22.09.2014 an das MINI f. Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung durch Frau M. Domres weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2715&TOLFDNR=73344&selfaction=print