03.09.2014 - 10.2 Biogasanlage Zierow - Bebauungsplan Nr. 12

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Müller vom Planungsbüro BAB wird Rederecht erteilt. Herr Boge ist ebenfalls für Erörterungen anwesend.

 

Herr Müller erörtert das am 19.12.2012 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 12, Biogasanlage Zierow, durch die ehemalige Gemeindevertretung gefasst worden ist. Von seitens des Amtes Klützer Winkel wurde zur rechtssicheren Gestaltung des Planverfahrens und zur Durchführung des Vorhabens im Sinne beider Vertragsparteien vom Amt Klützer Winkel empfohlen, das Bauleitverfahren auf die konkrete Planungsabsicht abzustellen. Zur Umsetzung dieser Empfehlung ist für das Vorhanden gem. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt worden, welches ebenfalls durch die alte Gemeindevertretung beschlossen worden ist.

Nun trägt Herr Müller erneut vor, dass die Firma Agri Capital Biogas Zwei GmbH & Co. KG aus Münster beabsichtigt, den bereits getroffenen Beschluss einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzusetzen. Das Planverfahren läuft bereits. Die Agri Kapital Biogas Zwei GmbH & Co. KG aus Münster beabsichtigt, das vorhabenbezogene B-Plan-Verfahren aufzuheben und ein einfaches B-Plan-Verfahren wieder durchzuführen. Alle bisher getroffenen Vertragsbestandteile sollen erhalten bleiben. Das heißt, der städtebauliche Vertrag sowie der Durchführungsvertrag sollen, so wie bereits bestätigt, durchgeführt werden. Er erörtert weiter, dass seiner Meinung nach im vorhabenbezogenen Bebauungsplan alle Dinge innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden müssen. Im normalen B-Plan-Verfahren ist es dahingestellt, ob und wann oder ob überhaupt eine Umsetzung erfolgt. Die Agri Capital Biogas Zwei GmbH & Co. KG möchte sich somit absichern, dass sie evtl. keine zusätzlichen Gärbehälter und keine zusätzlichen Lagerkapazitäten braucht und daher möchten sie ein einfaches B-Plan-Verfahren wieder anstreben, um nicht gezwungen zu werden, alle Sachen im vorhabenbezogenen B-Plan beinhaltet sind, umzusetzen.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Informationen von Herrn Müller zur Kenntnis und verbleiben so, dass das vorhabenbezogene Planverfahren weiter durchgeführt wird und dass der vorhabenbezogene B-Plan erst einmal Rechtssicherheit erlangen sollte. Des Weiteren kann sich die Agri Capital Biogas Zwei GmbH & Co. KG gerne wieder mit anderen Planvorstellungen an die Gemeinde wenden.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

27.02.2015  13:03:51    Tesche, Julia  - Status auf "Erledigt" gesetzt