03.09.2014 - 5 Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Zierow
- Datum:
- Mi., 03.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Langer erörtert die Beschlussvorlage. Er geht explizit darauf ein, dass die Interessen der Gemeinde anders orientiert sind, als im Landesraumentwicklungsprogramm vorgegeben.
Herr Langer verliest den Beschlussvorlag und erörtert die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages.
Herr Müller vom Planungsbüro BAB gibt zusätzliche Auskünfte zum Punkt 7 bzgl. der Trinkwasserschutzzone.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:
- Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da dies nachhaltig die touristische Entwicklung und Infrastruktur der Gemeinde einschränken würde. Geplante, begonnene und zukünftig mögliche investive Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Ausbau bzw.- Lückenschluss von Radwegenetzen, kulturelle Angebote) dürfen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der bevorstehenden Zertifizierung Zierows als staatlich anerkannter Erholungsort nicht verhindert werden.
- Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und -programme ansetzen können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittel-vergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms und bei der Ausweisungen Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Küstengemeinden ist nicht gewahrt.
- – vollständig gestrichen –
- Der Hochwasserschutz für Zierow muss zwingend im LEP verankert werden und insbesondere der Schutz des gemeindlichen Infrastrukturvermögens einzubeziehen.
- Die Ausweisung eines SUR Wismar in einem Vorranggebiet Landwirtschaft ist wettbewerbsverzehrend. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen SUR - Bereichen ist nicht gewahrt.
- Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes und der rechtskräftigen Bebauungsplänen und begonnene Bauleitplanungen der Gemeinde Zierow sind bei den Ausweisungen des LEP zu berücksichtigen bzw. dürfen nicht den bisherigen Planungen zuwiderlaufen. Hier entsteht ein Vertrauensschaden gegenüber den bisherigen Ausweisungen im LEP 2005 und im RREP WM 2011.
- Der Ausweisung eines Vorranggebietes Trinkwassersicherung wird ausdrücklich widersprochen.
Anlagen zur Vorlage
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