07.08.2014 - 8 Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Klütz "Parkplatz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird der Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zu Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Klütz „Parkplatz Schloß Bothmer“ für das Gebiet zwischen Schloßstraße und Landesstraße L 03 folgende Anregungen zu übermitteln: Im Begrünungsplan ist für die Baumanpflanzung der Baum gefüllte Vogelkirsche ausgewiesen. Dieser Baum ist im Außenbereich nicht zulässig und sollte durch andere heimische Baumarten ersetzt werden.

 

Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

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Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zu Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Klütz „Parkplatz Schloß Bothmer“ für das Gebiet zwischen Schloßstraße und Landesstraße L 03 folgende Anregungen zu übermitteln: Im Begrünungsplan ist für die Baumanpflanzung der Baum gefüllte Vogelkirsche ausgewiesen. Dieser Baum ist im Außenbereich nicht zulässig und sollte durch andere heimische Baumarten ersetzt werden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

8

Zustimmung:             

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage