19.05.2015 - 5 Umstellung der Straßenbeleuchtung im Gemeindege...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Sandra Pettkus
- Datum:
- Di., 19.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bombowsky macht Ausführungen zur LED-Umstellung der Gemeinden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 20.000,00 €, wovon 50 % gefördert werden. Für die Bestandsaufnahme ist zu klären, welche Bereiche oder Straßenzüge bei der Bewertung zu betrachten sind. CO²-Einsparungen und Amortisationszeiten sind nachzuweisen. Voraussetzung für die Datenerfassung ist eine Bestandsaufnahme. Altanlagen müssen mit Neuanlagen verglichen werden. Dies setzt planerische Vorarbeit voraus. Die Planungsleistungen sind Bestandteil der Gesamtkosten und somit ebenfalls förderfähig. Zu berücksichtigen ist, dass der Eigenanteil der Gemeinde (50 %) erbracht werden muss.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED-Technik umzurüsten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt für die Realisierung der Baumaßnahme einen Fördermittelantrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern durch die Amtsverwaltung zu stellen.
