11.11.2014 - 5 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gottschalk übergibt das Wort an Hr. Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro zur Eruterung des Teilflächennutzungsplanes und der 3. Änderung.

Es gibt keine Einwände zu den Ausführungen und die Bauausschussvorsitzende verliest den Abwägungsbeschluss.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die auf Grund der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und erneuten Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.             
    Es ergeben sich:

-         zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-         teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen liegen nicht vor.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Gemeinde  unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage