09.09.2014 - 6 B-Plan Nr. 6 Hohen Wieschendor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.08.2014  (BVL GV Hoki/14/8653) zur Bauvoranfrage Neubau eines eingeschossigen Ferienhauses (2 Ferienwohnungen) unter AZ 41934-14-08 aufzuheben.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage Neubau eines eingeschossigen Ferienhauses (2 Ferienwohnungen) unter AZ 41934-14-08 vom 02.07.2014 zu versagen.

Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt aus Fristgründen eine Eilentscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage Neubau eines eingeschossigen Ferienhauses (2 Ferienwohnungen) unter AZ 41934-14-08 zu treffen. Diese Eilentscheidung ist fristgerecht (02.09.2014) gegenüber dem Landkreis abzugeben. Die Eilentscheidung vom 28.08.2014 wird hiermit bestätigt.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage