21.08.2014 - 18.1 Parken in der Straße "An der Festwiese"

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es wird der Hinweis gegeben, dass aufgrund des großen Besucherandrangs im Schmetterlingspark die Straße „An der Festwiese“ bis in den Wendehammer und teilweise vor der Feuerwehr zugeparkt ist.

Es wird sich dafür ausgesprochen, die Verwaltung möge schnellstmöglich eine verkehrsrechtliche Anordnung direkt beim Landkreis einholen, welche ein beidseitiges Halteverbot zum Inhalt hat.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Es wurde eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Landkreis NWM beantragt.

 

 

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