21.08.2014 - 17 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Katrin Pardun
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 21.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Pardun
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es wird intensiv über die Notwendigkeit der gravierenden Änderung gemäß der Vorlage diskutiert. Die Notwendigkeit vieler Änderungen wird teilweise nicht gesehen. Es sollten möglichst wenige Änderungen vorgenommen werden, insbesondere zur Behandlungen von Baubesuchen. Es wird sich darauf verständigt, dass ausschließlich Baugesuche nach § 34 BauGB – nach Empfehlung des Bauausschusses – beim Bürgermeister verbleiben.
Alle anderen Ersuchen zu Bauvorhaben sind im Bauausschuss und in der Stadtvertretung zu behandeln.
Im Ergebnis stimmen die Bauausschussmitglieder über folgende Änderungen ab.
§ 3 Absatz 5
Hier soll die alte Fassung der Satzung wie folgt übernommen werden.
Durch Antragstellung und Abstimmung durch die Ausschüsse kann den Einwohnern ein Rederecht während der Ausschusssitzung zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eingeräumt werden.
§ 7 Absatz 2
Der Bürgermeister entscheidet über:
a) die Hausnummernvergabe,
b) die Trassenverläufe der Versorgungsträger (außer Abwasserentsorgung),
c) das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB (Ausnahme von der Veränderungssperre),
d) das Einvernehmen nach § 22 Abs. 5 BauGB (Teilungsgenehmigung in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion),
e) das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 31, 33 und 35 BauGB),
f) die Genehmigungen nach § 144 Abs. 1 und 2 BauGB bzw. § 145 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben in förmlichen Sanierungsgebieten),
g) die Genehmigung nach § 173 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben in förmlichen Erhaltungsgebieten),
h) die Anordnung von Maßnahmen nach § 176 Abs. 1, § 177 Abs. 1, § 178 und § 179 Abs. 1 BauGB.
§ 6
Ausschüsse
(1)Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich wie folgt
zusammen:
1. | Bauausschuss: | 5 6 Stadtvertreter / bis zu max. (4) 5 sachkundige Einwohner |
Über die getroffenen Entscheidungen entsprechend der Absätze 1 und 2 hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung Stadtvertretung laufend zu unterrichten.
Der Bauausschuss