21.08.2014 - 8 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Mahnel macht Ausführungen zur geplanten Änderung im Bereich des Anlegers in Wohlenberg. Hier ist seitens des Grundstückeigentümers und des anwesenden Vorhabenträgers, Herrn Fuchs, angestrebt, ein Gebäude mit Ferienwohnungen und einem Vermietungsbüro in reetdachgedeckter Bauweise zu errichten. Zu Umsetzung ist es erforderlich, den Bebauungsplan zu ändern, da bisher dieses Grundstück von der Genehmigung ausgespart worden ist.

Es wird intensiv über die Baufläche im Sondergebiet Infrastruktur und Versorgung diskutiert. Die Ausschussmitglieder bringen zum Ausdruck, dass mit dieser Konzeptvorstellung das Planziel der Stadt Klütz verfehlt worden ist. Es fehlen Restauration, Gastronomie und andere versorgungsbildende Einheiten. Die hier vorgestellte Planung widerspricht dem Beschlussvorschlag, da das Projekt nicht mit den seinerzeit gefassten Zielen übereinstimmt.

 

Pkt 3. des Beschlussvorschlages findet sich nicht im vorgestellten Konzept wieder und kann daher nicht als Planziel definiert werden.

 

Frau Zimmer lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar an der Landesstraße. 
  2. Die Planbereichsgrenzen sind in der Übersicht dargestellt. Der Bereich wird begrenzt:

-          im Norden durch die Landesstraße L01 bzw. den begleitenden Geh- und

Radweg

-          im Osten durch Grünflächen,

-          im Südendurch das Gebiet der Satzung über den B-Plan Nr. 21, Teil 1,

Ferienanlage Wohlenberg.

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung von Voraussetzungen für Einrichtungen der touristischen Infrastruktur und der Errichtung von dafür erforderlichen Gebäuden mit Reetdach.
  2. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

10

davon anwesend:

9

Zustimmung:

0

Ablehnung:

9

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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