21.08.2014 - 7 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Zimmer verliest den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1. Auf Grund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 Landesbau-ordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die 2. Änderung des Be-bauungsplanes Nr. 21 - 1. Teil, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anla-gen, als Satzung.

Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Wohlenberg und umfasst Flächen des sonstigen Sondergebietes Fremdenverkehr SO-Fr 2.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 im Norden durch das sonstige Sondergebiet SO-Fr 1,

im Osten und im Süden durch festgesetzte Grünflächen des Plangebietes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - 1. Teil - der Stadt Klütz,

 im Westen durch das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 - 3. Teil der Stadt Klütz.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

10

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage