24.07.2014 - 20 Beschluss über die Entgeltordnung der Gemeinde ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bertram hinterfragt, für welche Dauer das Entgelt gemäß § 3 zu zahlen ist.

Die Gemeindevertretung diskutiert.

 

Herr Bertram stellt den Antrag, § 3 und § 4 wie folgt zu ändern:

 

§ 3 Entgelte für Verkaufsprodukte und Sammlerobjekte

 

Bei der Verwendung auf Produkten mit Souvenircharakter und Sammelobjekten beträgt das jährliche Entgelt 30,00 Euro.

 

§ 4 Entgelte für Wertgegenstände

Bei höherwertigen Wertgegenständen (Schmuckstücke, Uhren, hochwertige Porzellane, u.ä.) beträgt das jährliche Entgelt 90,00 Euro.

 

Herr Schmiedeberg lässt über die Änderungsanträge von Herrn Bertram abstimmen.

Die Gemeindevertretung stimmen einstimmig zu.

 

Herr Schmiedeberg lässt über die Entgeltordnung unter Berücksichtigung der eingebrachten Änderungsanträge abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende Entgeltordnung mit den genannten Änderungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Vergabe des Verwertungsrechts für das Gemeindewappen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:                           

9

Zustimmung:             

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Entgeltordnung mit den beschlossenen Änderungen zur Unterschrift beim BM ins Fach gelegt.

Veröffentlichung am 6. August 2014.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2653&TOLFDNR=72157&selfaction=print